Beginn der Nachmittagsbetreuung: Mittwoch in der ersten Schulwoche
Ende der Nachmittagsbetreuung: Dienstag in der letzten Schulwoche
An den Tagen der Beurteilungskonferenz, am Elternsprechtag sowie an schulfreien Tagen und in den Ferien findet keine Nachmittagsbetreuung statt.
Änderung der Anzahl der Tage bis spätestens bis Freitag 11 Uhr in der ersten Schulwoche im neuen Schuljahr möglich.
Änderung der Wochentage bis spätestens bis Freitag 11 Uhr in der dritten Schulwoche im neuen Schuljahr möglich.
Entschuldigungen für einzelne Tage ausschließlich über Webuntis möglich
Abmeldungen während des Schuljahres sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen schriftlich mit dem Ende des 1. Semesters, unter Einhaltung einer 3-wöchigen Kündigungsfrist, und mit besonderer Begründung möglich.